G 107 / EN 1949

Was wird bei der Gasprüfung geprüft?

Die Gasanlage in Wohnwagen, Reisemobilen und ausgebauten Kastenwagen muss regelmäßig auf Sicherheit geprüft werden. Grundlage dafür ist die ÖVGW-Richtlinie G 107 in Verbindung mit der europäischen Norm EN 1949 für Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen.

1. Sichtprüfung

Zu Beginn wird der Aufbau und Zustand der gesamten Anlage kontrolliert: Regler, Schläuche, Befestigungen, Belüftung, Abgasführung sowie die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände und -zonen werden begutachtet.

2. Dichtheitsprüfung

Mit einem Prüfgerät wird die gesamte Anlage einer Druckprüfung unterzogen (maximal 150 mbar). Nach einer Temperaturstabilisierung muss der Druck über einen Zeitraum von 10 Minuten stabil bleiben – nur so gilt die Anlage als dicht.

3. Funktionsprüfung

Ist die Dichtheit bestätigt, werden alle Gasgeräte unter Last auf ihre Funktion geprüft. Dazu zählt insbesondere die Kontrolle der Zündsicherungen und thermischen Sicherungen.

Dokumentation & Plakette

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Prüfbericht sowie eine Prüfplakette für Ihr Fahrzeug. Die Prüfung ist danach für 2 Jahre gültig; die Erstprüfung dauert in der Regel 110–140 Minuten, Folgeprüfungen 45–60 Minuten.

Gut zu wissen

  • Prüfintervall: alle 2 Jahre
  • Erstprüfung: ca. 110–140 Minuten
  • Folgeprüfung: ca. 45–60 Minuten
  • Dokumentation: Prüfbericht + Prüfplakette
  • Grundlage: ÖVGW-Richtlinie G 107 / EN 1949